Prozessrecht

  • Vertretung vor allen ordentlichen Gerichten (mit Ausnahme BGH)
  • Schiedsgerichtstätigkeit

Zu unserem Selbstverständnis gehört es, Streitigkeiten zu vermeiden und Konsens zu fördern, wir erreichen dies durch gut vorbereitete Vergleichsgespräche, gegebenenfalls mithilfe von Schiedsgutachten oder schiedsgerichtlichen Verfahren. Besonderen Wert legen wir auf die eindeutige Aufbereitung der komplizierten bautechnischen Vorgänge, da dies im Prozessfall erfahrungsgemäß ein wesentlicher Erfolgsfaktor ist. Stichwort Prozess: Wir führen für Sie gerichtliche Auseinandersetzungen zur Durchsetzung und Abwehr von Werklohn-, Architekten- und Ingenieurhonorarforderungen sowie in allen denkbaren Haftungsfragen. Beispiele hierfür: Prozesse über Baumängel, Gewährleistungsansprüche und Schadensersatz sowie Zivilprozesse im Rahmen wirtschaftlicher Auseinandersetzungen. Auch auf die zunehmende Bedeutung der Schiedsgerichtsbarkeit im Bauwesen haben wir reagiert und übernehmen Aufgaben als Einzelrichter, als beisitzender Schiedsrichter und gegebenenfalls auch als vorsitzender Richter eines Schiedsgerichts.